- SynoFin Risikomanagement Service AG

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< class="imPgTitle" style="display: block;">Die Haftungsthematik für Geschäftsleitung und Verwaltungsrat
SynoFin Risikomanagement Service AG
Veröffentlicht in 1 · 27 Februar 2015
Viele unserer Gespräche in der Praxis rühren an das Thema: "Wie können Geschäftsleitung und Verwaltungsrat ihrer Sorgfaltspflicht im Risikomanagement nachkommen?"
Dazu haben Gesetzgeber und Aufsicht 2 zentrale Themenkreise definiert: die Risikomessung und die Risikoorganisation.
Zur Risikomessung stehen die erprobten Risikoberechnungsmethoden von SynoFin zur Verfügung.
Damit kann der Gewährsträger sicher gehen, seine Entscheidungen auf einer gesicherten und aufsichtsbehördlich genehmigten Basis zu treffen. Für die Richtigkeit der Entscheidungen hat er keine Haftung zu übernehmen.
Beispielsweise verwenden Geschäftsleiter, Anlageausschuss und Verwaltungsrat von Pensionskassen den Risikoscheinwerfer von SynoFin. 
Dieser stellt die Nutzung derWertschwankungsreserve durch das der Anlagestrategie innewohnende Verlustpotenzial dar.
Die Risikomanagementorganisation, als zweiter Aspekt der Sorgfaltspflicht der Geschäftsleitung, besteht darin, für angemessene Risikomanagement Strukturen, Prozesse, Kapazitäten und Verfahren zu sorgen. 
Das bedeutet nicht, alle Dinge selbst zu beherrschen oder intern abzudecken.
Mit dem CompanyRiskCheck erhält die Geschäftsleitung schnell Informationen über Lücken und Verbesserungspotenziale. In der Umsetzung stehen qualifizierte Risikomanagementexperten von SynoFin als Outsourcingpartner zur Verfügung.


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